Kurtaxe 2026 an der Nordsee – alle Sätze im Überblick
Die Kurabgabe (Gästebeitrag) zahlt jeder Übernachtungsgast pro Tag. Sie finanziert Strand, Promenade und Gästekarte. Bei uns wird sie vor der Buchung transparent im Gesamtpreis ausgewiesen.
| Ort | Hauptsaison | Nebensaison | Kinder frei unter |
|---|---|---|---|
| Büsum | 4,00 € | 2,80 € | 16 Jahren |
| St. Peter-Ording | 4,00 € | 3,00 € | 18 Jahren |
| Friedrichskoog | 2,50 € | keine | 18 Jahren |
| Westerdeichstrich | 2,00 € | 1,00 € | 16 Jahren |
Beträge pro Erwachsenem und Tag. Quellen: Kurabgabesatzung Büsum 2026, Tourismuszentrale St. Peter-Ording 2026, Tourismus-Service Friedrichskoog 2026, Kurabgabesatzung Westerdeichstrich 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Ermäßigungen
- Büsum: Schwerbehinderte ab GdB 80 oder GdB 50 mit „G/aG“ und notwendige Begleitperson; Blinde/hilflose (BL/H) sind frei
- St. Peter-Ording: Schwerbehinderte ab GdB 70, Schüler, Studierende und Azubis ab 18
- Friedrichskoog: Schüler und Studierende sind frei; Schwerbehinderte nach Satzung (Nachweis beim Gastgeber)
- Westerdeichstrich: Schwerbehinderte mit GdB 100 und notwendige Begleitperson sind frei
Rechenbeispiel
Familie mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (8 und 12 Jahre), 7 Nächte in Büsum im Juli: 2 × 7 × 4,00 € = 56,00 €. Die Kinder sind frei.
Spartipps
- In der Nebensaison (meist November bis März) ist die Kurabgabe deutlich günstiger – in Friedrichskoog im Winter sogar frei.
- Schwerbehindertenausweis und Schüler-/Studierendenausweis mitbringen.
- Die Gästekarte bringt oft Rabatte für Museen, Bäder und Wattführungen.
